| Berufsmedizin - dienstleistungen |
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Die wichtigste Voraussetzung für eine die Gesundheit nicht gefährdende und sichere Arbeitsverrichtung ist, dass ein Arbeitsnehmer auf seinem Arbeitsplatz keinen Belastungen – entweder aus der Arbeitsvorrichtung oder Arbeitsumgebung - ausgesetzt ist, die seinem Körper eine von dem Optimum konstant abweichende Inanspruchnahme darstellen und somit seine Gesundheit schädigen können. Um das festzustellen, ist in erster Reihe die Aufgabe des Berufsarztes (Betriebsarzt) und wird während einer ärztlichen Untersuchung zur Berufsfähigkeit festgestellt. Wir dürfen nicht vergessen, dass laut einschlägigen Rechtsnormen (Gesetz XCIII vom 1993 über den Arbeitsschutz sowie Anordnungen der Regierung und des Sozialen- und Wohlstandsministeriums: 27/1995, 89/1995 und 33/1998) jeder Arbeitsgeber, der im Rahmen einer organisierten Arbeitsverrichtung Arbeitsnehmer einstellt, die Untersuchungen zur Feststellung der Berufsfähigkeit seinen Arbeitsnehmern zu gewähren hat. Ich muss betonen, dass man einem späteren Rechtsstreit einfach vorbeugen kann, indem der Gesundheitszustand des Arbeitsnehmers bei der Einstellung schriftlich festgelegt wird, so kann der Arbeitsnehmer eine vielleicht schon vorhandene Untauglichkeit oder chronische Krankheiten nicht mit dem früheren Arbeitsplatz verbinden und einen beträchtlichen Schadenersatz von seinem Arbeitsgeber verlangen. Ziel der betriebsärztlichen Untersuchung für die Berufsfähigkeit ist: - feststellen (vermessen), ob der Arbeitsnehmer fähig ist, seine Arbeit ohne sich selbst oder anderen zu gefährden, zu verrichten - fördern, dass die Arbeit zu dem Arbeitsnehmer adaptiert wird - helfen dem Arbeitsnehmer seinen Gesundheitszustand aufrechtzuerhalten oder zu verbessern, sowie - Gesundheitsschäden auf dem Arbeitsplatz vorbeugen. Untersuchungsformen zur Feststellung der Berufsfähigkeit: - vorhergehende Untersuchung (vor Einstellung, Änderung des Arbeitskreises oder Arbeitsplatzes und vor einer Arbeitsverrichtung über zwei Wochen) - periodische Untersuchungen in Zeitabständen je nach Arbeitskreis - außerordentliche Untersuchung (Veränderung des Gesundheitszustandes, bei akuter Berufserkrankung, bei einem Arbeitsunfall, der Bewusstlosigkeit verursacht hat oder wiederholt vorkommt, Übelkeiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz, nach einer Erwerbsunfähigkeit von über 30 Tagen, nach einer Arbeitseinstellung von über einem Halbjahr) - Schlussuntersuchungen Elemente des berufsgesundheitlichen Grundprogramms: - Untersuchung zur Feststellung der Berufsfähigkeit (betriebsärztliche Untersuchung) - Genehmigung, Analyse von Berufserkrankungen, Vermessung der gesundheitsschädlichen Wirkungen der Arbeitsverrichtung und des Arbeitsplatzes - Aufklärung und Fachberatung im Bezug auf Arbeitsverhältnisse, Schutzkleidung und Arbeitsschutz Es bedeutet sowohl den Arbeitsnehmern, als auch den Arbeitsgebern ein ständiges Problem bei den obligatorischen berufsgesundheitlichen Untersuchungen dabei zu sein. Um das zu ersparen, kann unsere Firma die periodischen Untersuchungen auf Wunsch am Sitz des Arbeitsgebers vornehmen. dr. Julia Konrad - Berufsarzt
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